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Krankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland

Krankenversicherung Gäste Deutschland

Deutschland ist ein beliebtes Reiseziel für Touristen und Reisende aus der ganzen Welt. Dabei kann es sich um kurzfristige Urlaubsaufenthalte oder auch mehrjährige Aufenthalte handeln. Auch die Globalisierung sorgt dafür, dass immer mehr Personen beruflich im Ausland unterwegs sind. Viele in Deutschland arbeitende Ausländer erhalten oftmals Besuch von deren Familienangehörigen aus dem Heimatland. Auch Senioren, die im Ausland ihren Lebensabend verbringen, kommen regelmäßig nach Deutschland, um ihre Familien zu besuchen. Prinzipiell braucht jeder, der Deutschland oder die EU besucht, eine Krankenversicherung, die im Aufenthaltsland anerkannt ist und für die gesamte Aufenthaltsdauer gilt.

Personenkreis

Ausländische Gäste sind in Deutschland bis maximal 5 Jahre über eine Reisekrankenversicherung versicherbar, wenn sie einen Aufenthaltstitel von nicht länger als einem Jahr am Stück haben oder bei längeren Aufenthaltstiteln ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben. Rechtsgrundlage: §195 3 VVG

Rechtsgrundlagen zur Krankenversicherung von Gästen in Deutschland

Jeder, der in Deutschland lebt, unterliegt einer Krankenversicherungspflicht. Das gilt auch für Gäste, die sich nur befristet im Land aufhalten. Auch Personen, die eine deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes besitzen, aber Ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen eine bestehende Krankenversicherung nachweisen. Muss ein Aufenthaltstitel beantragt werden, wird von den Ausländerämtern geprüft, ob der abgeschlossene Krankenversicherungsschutz „ausreichend“ ist. Viele Ämter verfügen über eigene Merkblätter, bzw. Anforderungsprofile an den Versicherungsschutz, welche von dem jeweiligen Versicherer zu bestätigen sind. Bedauerlicherweise gibt es hier keine einheitliche Verfahrensweise. Detaillierte Informationen finden Sie in folgenden Gesetzen: §2 Aufenthaltsgesetz (3) §5SGB V

Versicherungsempfehlung

Ausländer können sich mit einer Reisekrankenversicherung versichern, dabei gibt es ganz unterschiedliche Produkte und Tarife, auch abhängig davon, ob der Reisende mit einem Visum einreist und wie lange er beabsichtigt, sich in Deutschland aufzuhalten.

Die Auslandskrankenversicherung dient der finanziellen Absicherung von Behandlungskosten, welche durch eine plötzliche Krankheit oder durch einen Unfall bei einem Auslandsaufenthalt entstehen können. Wir empfehlen die Tarife unseres Partners Care Concept AG.

Einen optimalen Versicherungsschutz bietet der Spezialist für Reisekrankenversicherungen, schon ab 0,85 € pro Tag an, wenn es sich beispielsweise um visumpflichtige Einreisen mit einer Aufenthaltsdauer bis zu 92 Tagen handelt.

Ist für die Einreise kein Visum erforderlich, oder ist der Aufenthalt länger geplant, bietet die Care Concept AG im Bereich Krankenversicherung individuelle Lösungen für kurz- mittel bis langfristige Auslandsaufenthalte an.

Falls gewünscht, erhalten Sie bei der Care Concept AG eine zusätzliche Haftpflicht- und Unfallversicherung, deren Abschluss ebenfalls sinnvoll ist.
Die Privathaftpflichtversicherung dient zur Absicherung von Personen-, Sachschäden und Abschiebekosten, während die Unfallversicherung Risiken wie Invalidität und Todesfall absichert.

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